Versicherungen für Studenten: Das solltest Du wissen!
Ein Missgeschick ist schnell passiert. Doch ist man als Student eigentlich versichert, wenn man jemandem einen Schaden zufügt oder selbst geschädigt wird? Welche Versicherungen brauchen Studenten wirklich und was ist eher Luxus? Wir klären auf, wo Du wahrscheinlich bereits versichert bist und welche Versicherungen Du als Student wirklich haben sollest.
Schon klar. Wahrscheinlich kannst Du Dir hunderte Dinge vorstellen, die interessanter sind, als Dir über das Thema Versicherungen Gedanken machen zu müssen. Dennoch solltest Du auch als Studentin oder Student das eine oder andere wissen.
Inhaltsverzeichnis
Im Folgenden erklären wir Dir, welche Versicherungen Du als Student brauchst, wo Du wahrscheinlich noch über Deine Eltern mitversichert bist und auf welche Du ggf. verzichten kannst.
Privathaftpflichtversicherung
Eine zerbrochene Vase, ein herunter geworfenes Handy eines Freundes oder ein beschädigter Fußboden in der Mietwohnung: Kleine und größere Missgeschicke sind menschlich und passieren einfach. Nach dem Gesetz bist Du zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Du eine andere Person verletzt oder deren Hab und Gut beschädigst oder zerstörst. Damit solche Haftungsansprüche, die insbesondere bei Personenschäden sehr hoch werden können, nicht zu einer existentiellen Bedrohung werden, gibt es die private Haftpflichtversicherung.
Aufgaben der Privathaftpflichtversicherung
- Prüfung der Haftung: Der Versicherer prüft, ob Du überhaupt haftbar gemacht werden kannst.
- Schadensregulierung: Sofern Du haftest und dadurch schadensersatzpflichtig wirst, ersetzt der Versicherer der dritten Person den Schaden.
Beispiel: Du stößt in der Wohnung eines Freundes aus Unachtsamkeit eine teure Vase um, die daraufhin zerbricht oder beschädigst mit Deinem Fahrrad ein parkendes Auto. Der Versicherer erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz. - Abwehr unberechtigter Ansprüche: Sollte ein Anspruch gegen Dich ungerechtfertigt sein, wehrt der Versicherer diesen ab. Da Dein Versicherer dies auch falls nötig mit Hilfe von Rechtsmitteln tut, spricht man hier auch von einem "passiven Rechtsschutz".
Beispiel: Ein Kommilitone behauptet, Du hättest ihn so angerempelt, dass er gestürzt sei und sich dabei folgenschwer verletzt habe. Es gibt jedoch mehrere Zeugen, die gesehen haben, dass der Kommilitone aus reiner Unachtsamkeit ausgerutscht ist und sich dadurch verletzt hat.
Benötigen Studierende eine Privathaftpflichtversicherung?
Die meisten Studierenden sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert und benötigen somit keinen eigenen Vertrag. Beim Großteil der deutschen Versicherungsunternehmen gilt diese Mitversicherung jedoch nur bis zum Ende der Erstausbildung, d.h. bis zum Abschluss des ersten Studiengangs (Bachelor inklusive Master), und meist auch nur bis zum einem bestimmten Alter (bspw. maximal bis zum 27. oder 30. Lebensjahr).
In folgenden Fällen solltest Du dich bei der Versicherungsgesellschaft informieren, ob Du weiter über Deine Eltern mitversichert bist oder einen eigenen Vertrag benötigst:
- Du nimmst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf, die über einen Minijob hinaus geht
- Du beendest Deinen Studiengang oder wechselt diesen
- Du wirst über das 27. Lebensjahr hinaus weiter studieren
- Dein Hauptwohnsitz entspricht nicht mehr dem Deiner Eltern
- Du gehst für längere Zeit ins Ausland
In diesen Fällen kann es nämlich sonst je nach Vertrag im Schadensfall dazu kommen, dass der Versicherer die Deckung ablehnt.
Worauf sollten Studierende bei einer Privathaftpflichtversicherung achten?
Solltest Du eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigen: Keine Panik. Auch wenn das Angebot an Versicherungsprodukten hierzu vielfältig und kaum überschaubar scheint, kannst Du hier nicht viel falsch machen. Das Grundprodukt ist bei allen Gesellschaften gleich und unterscheidet sich nur in der Höhe der Versicherungssumme. Ob diese beispielsweise 5 Mio., 10 Mio. oder mehr beträgt, ist eher Geschmackssache und hängt vom persönlichen Risikoempfinden ab. Enthalten sollte eine Privathaftpflichtversicherung darüber hinaus auf jeden Fall:
- Keine Selbstbeteiligung, da gerade im privaten Bereich auch schon einmal kleinere Schäden anfallen können.
(Beispiel: Du beschädigst ein fremdes Smartphone, das Display muss für 200 EUR getauscht werden. Bei einer Selbstbeteiligung von bspw. 150 EUR würdest Du diese selbst tragen und die Versicherung nur den darüber hinaus gehenden Betrag, also 50 EUR, begleichen) - Verlust privater und beruflicher Schlüssel: Der Verlust eines Schlüssels zur Mietwohnung oder Räumlichkeiten des Arbeitgebers kann sehr schnell teuer werden. Oft müssen ganze Schließanlagen und damit auch zig Schlüssel anderer Personen ausgetauscht werden.
- Mietsachschäden: Wasser auf dem Parkett, ein verkratzter Fußboden oder eine beschädigte Einbauküche können beim Auszug aus einer Mietwohnung schnell zu Problemen oder zum Einbehalt der Kaution führen.
- Geliehene Sachen: Bei vielen Versicherungen sind geliehene Sachen, die Du beschädigst (z.B. die Kamera eines Freundes) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Achte deswegen darauf, dass Deine Privathaftpflichtversicherung auch hier greift.
- Gefälligkeitsschäden: Unbezahlte Hilfeleistungen sind ebenfalls vielfach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für Schäden, die Du bspw. im Rahmen Deiner Hilfe bei einem Umzug, verursachst, kommen viele Produkte somit nicht auf. Achte deswegen unbedingt darauf, dass diese Schäden mit abgesichert sind.
Bei TarifCheck kannst Du Dir deine Privathaftpflichtversicherung mit wenigen Klicks so zusammen stellen, wie Du es gerne möchtest.
Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die Frage, ob Du Dich krankenversichern sollst, stellt sich also im Normalfall gar nicht. Wer weder über eine gesetzliche Krankenkasse, noch über eine private Krankenversicherung oder anderweitig versichert ist, wird sonst früher oder später für die Zeit ohne Versicherung zur Kasse gebeten.
Die meisten Studierenden sind über die Eltern in der Familienversicherung mitversichert, sofern diese in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind. Solltest Du jedoch mehr als 470 EUR im Monat verdienen oder das 25. Lebensjahr vollendet haben, wirst Du versicherungspflichtig und musst Dich dementsprechend selbst um Deine Versicherung kümmern.
Du kannst Dich dann wahlweise weiter gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Preise liegen bei beiden Varianten bei etwa 100-180 EUR/Monat.
Die private studentische Krankenversicherung bietet oftmals mehr fürs Geld, da hier Privatleistungen mitversichert sind. Eine solche gilt für Studenten bis zum Abschluss des Studiums. Mit dem Ende Deiner studentischen Versicherungspflicht und mit Aufnahme einer normalen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kannst Du dann (sofern Du möchtest) wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln.
Angebote für private studentische Krankenversicherungen bekommst Du unter anderem über unseren Partner TarifCheck. Zu den Tarifen der Gesetzlichen informieren Dich die jeweiligen Krankenkassen.
Bereits privat versicherte Studenten
Sollten Deine Eltern und Du privat versichert sein, kannst Du mit Beginn des Studiums selbst entscheiden, ob Du weiter privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchtest.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt Dein Hab und Gut, also u.a. Möbel, Technik, Bücher, Kleidung, etc., vor vielfältigen Gefahren. Die Beiträge orientieren sich an der Versicherungssumme (der Betrag, welchen Du maximal ersetzt bekommst) und beginnen bei etwa 30 EUR/Jahr.
Umfang der Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt Deinen Hausrat vor folgenden Gefahren:
- Feuer
Beispiel: Wegen eines Kurzschlusses bricht in Deiner Wohnung oder Deinem WG-Zimmer ein Feuer aus. - Leitungswasser
Beispiel: Ein geplatztes Rohr setzt Deine Bleibe unter Wasser. Hierdurch wird Dein Notebook auf dem Boden irreparabel beschädigt. - Sturm/Hagel
Beispiel: Deine Balkonmöbel werden bei einem schweren Sturm zerstört. - Einbruchdiebstahl
Beispiel: Jemand bricht in Deine Wohnung ein und entwendet dabei Dein Notebook, Deine Smartwatch und Deine Münzsammlung - Elementargefahren, wie Überschwemmung, Rückstau, etc. (optional)
Beispiel: Durch starke Regenfälle kommt es im Keller zu einem Rückstau. Von Dir im Keller eingelagerte Möbel werden dadurch irreparabel beschädigt.
Brauchen Studenten eine Hausratversicherung?
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist eine Hausratversicherung für die meisten Menschen, insbesondere in jungen Jahren, nicht essentiell wichtig. Letztlich musst Du Dir die Frage stellen, welchen Wert Dein Hausrat hat, wie hoch Du die Wahrscheinlichkeit einschätzt, dass eine der o.g. Gefahren eintritt und ob Du den Schaden bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zur Not auch aus Deiner eigenen Tasche tragen könntest.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Dir für den Fall, dass Du den dort angegebenen und versicherten Beruf nicht mehr ausüben kannst, eine festgelegte monatliche Rente. Die Beiträge orientieren sich an Deinem Eintrittsalter, dem zu versichernden Beruf, dem Endalter und individueller Risikofaktoren (z.B. Vorerkrankungen).
Braucht man überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die richtige Antwort darauf, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung nötig ist, hat viel mit der persönlichen Risikoneigung zu tun. Solltest Du irgendwann einmal im Leben nicht mehr arbeiten können, erhältst Du unter Umständen von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe dieser Erwerbsminderungsrente hängt dabei von Deinem persönlichen Rentenanspruch ab, also wie lange und wie viel Du schon in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem musst Du mindestens fünf Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge geleistet haben. Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst Du außerdem nur, wenn Du nur noch weniger als drei Stunden (auch in anderen Berufen als Deinem) am Tag arbeiten kannst. Um in den Genuss der Erwerbsminderungsrente zu kommen, sind also einige Hürden zu nehmen. Gerade junge Leute können diese oft noch gar nicht erfüllen oder haben kaum nennenswerte Ansprüche.
Wem das zu heikel ist, kann mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Die Höhe der monatlichen Rente, die Laufzeit und den zu versichernden Beruf legst Du selbst fest. Du bist somit viel flexibler und weißt genau, was Dir im Fall der Fälle zusteht. Für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente ist es übrigens unerheblich, ob Du ggf. parallel auch eine Erwerbsminderungsrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung erhältst oder gar in einem anderen Beruf arbeitest.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende sinnvoll?
Auch, wenn es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt und Du als Student oder Studentin noch keinen Beruf ausübst, kann es sinnvoll sein, bereits jetzt darüber nachzudenken. Die Gründe hierfür sind folgende:
- Niedrigeres Einstiegsalter: Die Prämie wird zum aktuellen Zeitpunkt günstiger sein, als wenn Du die Versicherung beispielsweise erst mit 30 abschließt. Sofern sich nicht Berechnungsgrundlagen ändert, bleibt es dann auch bei dieser Höhe.
- Ungefährlicher Einstiegsberuf: Der "Beruf" Student ist relativ günstig versicherbar und kann beim Start ins Arbeitsleben problemlos aktualisiert werden. Bei den meisten Versicherern wird der Beitrag dann hierdurch nicht teurer, auch wenn das neue Berufsfeld "riskanter" ist als Deine Zeit an der Hochschule. Du zahlst somit meist deutlich weniger, als Du für das Berufsfeld eigentlich müsstest.
- Meist guter Gesundheitszustand: Aktuell kannst Du womöglich guten Gewissens angeben, dass Du keine Vorerkrankungen hast. In ein paar Jahren, wenn Du Dein Studium abgeschlossen hast, könnte dies jedoch anders sein. Je nach Schwere kann dies dann entweder dazu führen, dass Du einen Risikozuschlag zahlen musst, eine Berufsunfähigkeit aufgrund dessen ausgeschlossen wird oder Dein Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gänzlich abgelehnt wird.